Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen.
Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt:
- Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
- Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt
- Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug
Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Formulare
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Voraussetzungen
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unterschriebenes Anzeigenformular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Straßenverkehrsgesetz
Straßenverkehrsordnung
Ordnungswidrigkeitengesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt.
Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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