Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen.

    Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt:

    • Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
    • Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt
    • Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug

    Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    unterschriebenes Anzeigenformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Straßenverkehrsgesetz

    Straßenverkehrsordnung

    Ordnungswidrigkeitengesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.

    Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt.

    Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de