Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Eine Verwarnung ist eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 56 ff. des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit oder ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verbunden sein (§ 56 OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Die schriftliche Verwarnung, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, ist fast immer mit einer Zahlungsaufforderung zwischen 5,00 und 55,00 EUR verbunden.

    Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs bei abwesendem Halter*in bzw. Fahrer*in können durch einen Hinweiszettel kenntlich gemacht werden, der am Fahrzeug angebracht wird - die schriftliche Verwarnung folgt in der Regel auf dem Postweg. Umgangssprachlich werden diese Hinweiszettel je nach Region auch Strafzettel, Protokoll oder Knöllchen genannt.

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Düren

    Zwischen 5,00 und 55,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de