Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Eine Verwarnung ist eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 56 ff. des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit oder ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verbunden sein (§ 56 OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die schriftliche Verwarnung, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, ist fast immer mit einer Zahlungsaufforderung zwischen 5,00 und 55,00 EUR verbunden.
Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs bei abwesendem Halter*in bzw. Fahrer*in können durch einen Hinweiszettel kenntlich gemacht werden, der am Fahrzeug angebracht wird - die schriftliche Verwarnung folgt in der Regel auf dem Postweg. Umgangssprachlich werden diese Hinweiszettel je nach Region auch Strafzettel, Protokoll oder Knöllchen genannt.
Die schriftliche Verwarnung, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, ist fast immer mit einer Zahlungsaufforderung zwischen 5,00 und 55,00 EUR verbunden.
Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs bei abwesendem Halter*in bzw. Fahrer*in können durch einen Hinweiszettel kenntlich gemacht werden, der am Fahrzeug angebracht wird - die schriftliche Verwarnung folgt in der Regel auf dem Postweg. Umgangssprachlich werden diese Hinweiszettel je nach Region auch Strafzettel, Protokoll oder Knöllchen genannt.
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Zwischen 5,00 und 55,00 Euro.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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