Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Haben Sie auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler geparkt, ohne einen gültigen Parkschein gezogen zu haben? Oder haben Sie die Parkzeit überschritten, die vorgeschriebene Parkscheibe nicht ausgelegt oder in Haltverbots-Zonen länger als drei Minuten ohne tatsächliche Ladetätigkeit geparkt oder ein absolutes Haltverbot missachtet?
Kann es sein, dass Sie deswegen von einer Überwachungskraft kostenpflichtig verwarnt wurden? Liegt Ihnen bereits der Anhörungsbogen vor?
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an eine/n der unten angegebenen Mitarbeiter/Innen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen