Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Eine Verkehrsüberwachungskraft (Politesse/Ermittler) des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr hat festgestellt, dass beim Parken die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung missachtet wurden und hinterlässt am Kfz eine Verwarnung (Knöllchen).
Die Vorderseite des Ausdrucks enthält alle relevanten Angaben zu dem festgestellten Parkverstoß. Auf der Rückseite des Ausdrucks befinden sich Hinweise zum Verfahrensablauf. Die Verwarnung stellt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens dar.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bußgeldstelle - Abteilung 362
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36298
E-Mail: 362-01@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Formulare
Hinweise für Leverkusen
Voraussetzungen
Hinweise für Leverkusen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Fristen
Hinweise für Leverkusen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Bei allen Verstößen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder in der bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und nicht in das Ermessen der Verkehrsüberwachungskräfte oder der für die Bearbeitung der Verwarn- und Bußgeldverfahren zuständigen Sachbearbeiter/innen gestellt.
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Art des Verstoßes und liegt derzeit bei Verwarngeldverfahren zwischen 5,00 und 35,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen