Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

    Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW) regelt den von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen garantierten Schutz der Sonn- und Feiertage näher, und zwar insbesondere durch die Anordnung eines grundsätzlichen Arbeitsverbotes sowie von einzelnen Veranstaltungsverboten.

    Ausnahmen von diesen Verboten können sich aus anderen Gesetzen des Bundes oder des Landes ergeben oder nach § 10 Feiertagsgesetz NRW erteilt werden. Letzteres kommt allerdings nur beim Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses in Betracht (z.B. die beantragte Sonn- bzw. Feiertagsarbeit kann nicht an einem Werktag durchgeführt werden).

    Ausnahmegenehmigungen von den oben genannten Verboten werden vom Kreis Gütersloh erteilt, soweit keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Entsprechende Anträge können über die örtlichen Ordnungsbehörden oder direkt an den Landrat des Kreises Gütersloh gerichtet werden.

    Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsrechts bzw. die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden zuständig.

    Soll eine Ausnahmegenehmigung für "Stille Feiertage" (beispielsweise Allerheiligen) erteilt werden, ist ausschließlich die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 21, zuständig.

    Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gilt das speziellere Arbeitszeitrechtsgesetz. Ausnahmen von Arbeitsverboten erteilt die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 55.

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

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    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

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    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2233

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    1. Schriftlicher Antrag, formlos

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Bis 100 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Sonn- und Feiertagsgesetz NRW

    Gebührengesetz NRW

    Allgemeine Gebührenordnung NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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