Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine schulische Berufsausbildung zu absolvieren

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

    Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.

    Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.

    Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.

    Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2da1f99ff091330d0bad0500cb611438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen befristete Aufenthaltserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können die Anträge online stellen oder die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herunterladen den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis) 1 aktuelles biometrisches Foto den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.) Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Niederlassungserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können den Antrag online stellen oder das Formular zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis herunterladen. den gültigen Nationalpass 1 aktuelles biometrisches Foto den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren zum Beispiel durch Vorlage einer Meldebescheinigung den Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung) einen Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs; alternativ deutscher Schulabschluss oder erfolgreiche Sprachprüfung nach dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel bestandener Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest) den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Lohn-, Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate) oder ggf. eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung sowie Nachweis über Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Gewinn- und  Verlustrechnung des Steuerberaters) bei Nichterwerbstätgen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten etc.)

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben einen schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland
    • Die schulische Berufsausbildung führt nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.
    • Der Bildungsgang richtet sich nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Bei qualifizierter Berufsausbildung können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben: die zur Personensorge berechtigten Personen haben Ihrem Aufenthalt in Deutschland zugestimmt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a Abs. 2 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer Ihrer Ausbildung. Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/berufsausbildung/
       
    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg  

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de