Eintragung in die Architektenlisten der jeweiligen Fachrichtung (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur)
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Erstberatung und -aufnahme von zugewiesenen Spätaussiedlern und deren Angehörige
Das Beratungsangebot des Bürgeramtes für Migration und Integration bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gezielte Information zur ersten Orientierung in der Stadt Hamm: Von der Anmeldung beim Bürgeramt über Sprachkurse bis zu Hinweisen auf Sport- und Kulturvereine.
Bei Bedarf können Interessierte auch an andere Fachdienste und Wohlfahrtsverbände vermittelt werden. Hinweise auf vorhandene Angebote, die einer erfolgreichen Betreuung und einer zeitnahen Integration dienen, werden innerhalb des Beratungsangebotes weitergegeben.
Das Bürgeramt für Migration und Integration stellt außerdem Ersatzbescheinigungen bei Verlust des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung aus (für personenstands-/rentenrechtliche Zwecke).
Die Beratung ist persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2854
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2854
erforderliche Unterlagen
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
Formulare
Ja, abrufbar unter https://www.aknw.de/
Voraussetzungen
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Rechtsgrundlage(n)
BauKaG NRW
Verfahrensablauf
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn bewertet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
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