Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Gemäß der derzeit gültigen Satzung der Gemeinde Wenden soll jeder Tropfen Wasser, der dem Kanal nachweislich nicht zugeführt wird, bei der Berechnung des Schmutzwassers abgesetzt werden. Der erforderliche Nachweis kann nur erbracht werden, in dem eine zweite Wasseruhr an der jeweiligen Entnahmestelle angebracht wird. Entnahmestelle meint den Ort, wo das Wasser zur Gartenbewässerung, Poolbefüllung etc. entnommen wird. Dies ist regelmäßig ein sog. Außenwasserzähler.

    • Zum Nachweis muss ein geeichter Wasserzähler an der Entnahmestelle angebracht werden. Bei Ablauf des Eichdatums ist ein neuer Wasserzähler zu beschaffen und neu bei der Gemeinde Wenden anzumelden. Der Wasserzähler muss nicht über die Wasserbeschaffungsverbände bezogen werden. Sie dürfen diesen stattdessen auch im Baumarkt oder im Internet kaufen.
    • Der Wasserzähler darf von Ihnen selbst installiert werden.
    • Für die jährliche Ablesung der Wasserzählerstände ist der Wasserbeschaffungsverband nicht zuständig. Die Ablesung erfolgt grundsätzlich durch Sie selbst. Die Mitteilung hat bis spätestens zum 30.11. eines jeden Jahres zu erfolgen und richtet sich nicht nach den jährlichen Ablesungen der Wasserbeschaffungsverbände.
    • Wurde der Wasserzähler bereits einmal bei der Gemeinde Wenden registriert, ist dieser bei erneuter Inbetriebnahme (im Frühjahr) nicht erneut anzumelden. Dies gilt nicht, wenn ein neuer Wasserzähler (beispielsweise aufgrund eines abgelaufenen Eichdatums) gekauft wurde.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Formulare

    Hinweise für Wenden

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de