Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sie möchten Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Einleitung von betrieblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (sog. Indirekteinleitung) und in ein Gewässer (Bach oder Grundwasser, sog. Direkteinleitung; in aller Regel nur Kühlwasser) bedarf abhängig vom Herkunftsbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis. Die Herkunftsbereiche sind festgelegt in der Abwasserverordnung - AbwV. Die häufigsten sog. Herkunftsbereiche im Oberbergischen Kreis sind mineralölhaltige Abwässer gemäß Anhang 49 der AbwV (z.B. aus der gewerblichen Kfz-Wäsche), Abwässer aus Kühlsystemen und der Wasseraufbereitung gemäß Anhang 31 der AbwV, Abwässer von Abfallverwertungsanlagen (z.B. auch Schrottplätze) gemäß Anhang 27 der AbwV oder Abwässer aus der Metallbe- und verarbeitung wie z.B. Galvanik und Lackieranlage Anhang 40 der AbwV, amalgamhaltige Abwässer aus Zahnarztpraxen Anhang 50 der AbwV, Abwässer aus der Chemischreinigung Anhang 52 der AbwV. Die Wasserbehörde erteilt auf Antrag die erforderlichen, gebührenpflichtigen Einleitungsgenehmigungen/-erlaubnisse und überwacht die Einhaltung der Genehmigungsinhalte. Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung: Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl Herr Rüther Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth Herr Grüber Gummersbach Frau Lackner Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald Herr Budig

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es stehen Formulare für die Indirekteinleiter-Genehmigung von Abwasser aus der Chemischreinigung, Metallbearbeitung bzw. - verarbeitung, von amalgamhaltigen und mineralölhatigem Abwasser zu Verfügung (siehe "Downloads" in der rechten Spalte dieser Seite).

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

    • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
    • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
    • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de