Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Hinweise für Roetgen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Die Verrohrung von Wegeseitengräben sowie die Errichtung, der Betrieb, die Erweiterung oder die Änderung der Grundstücksentwässerung bedürfen der Einholung einer gemeindlichen Zustimmung.
Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedar der Zustimmung des Abwasserwerks der Gemeinde Roetgen. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrags eingeholt werden. Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. der Bauanzeige, jedeoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden.
Bei der Kanalkatasterauskunft erhalten Sie einen Auszug aus dem Kanalbestandsplan. Hierin ist neben der Dimension und dem Rohrmaterial des gemeindlichen Kanals die jeweilige Sohl- und Deckelhöhe der Schachtbauwerke angegeben. Ebenso enthalten ist die Lage der Grundstücksanschlussleitung.
Bitte geben Sie zur Bestimmung der genauen Lage die Straße samt Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des Objektes sowie Ihre Kontaktdaten an.
Bei der Kanalkatasterauskunft handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die aktuellen Satzungen finde Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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