Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Hinweise für Eschweiler
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Stadt Eschweiler unterhält ein Kanalnetz von 250 Kilometer Länge; davon entfallen:
- 56 Kilometer an den Schmutzwasserkanal
- 42 Kilometer auf Regenwasserkanal und
- 152 Kilometer auf Mischwasserkanal.
Das Kanalnetz ist in 14 Teilentwässerungsgebiete aufgeteilt.
Das gesamte Kanalnetz ist in digitaler Form vorhanden und wird kontinuierlich aktualisiert. Alle Schächte und alle bekannten Hausanschlussstutzen für die Kanalhausanschlüsse sind gekennzeichnet.
Beantragung, Verfahren
Ein Katasterauszug kann postalisch oder auch per E-Mail angefordert werden.
Bei einer Anfrage über das Internet wird eine PDF-Datei zu Verfügung gestellt. Bei postalischer Anfrage wird eine Farbkopie im Format DIN A 4 zugesandt. Selbstverständlich kann ein Auszug auch persönlich bei einem der zuständigen Mitarbeiter abgeholt werden.
benötigte Unterlagen
Es wird eine genaue Bezeichnung des Grundstückes mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer benötigt, sowie die Anschrift des Grundstückeigentümers.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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