Einleiten von Abwasser in Gewässer
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Haben Sie einen Gewerbebetrieb? Gehen Sie mit wassergefährdenden Stoffen um oder wollen Abwasser beseitigen? Soll Grundwasser z.B. für die Brauchwassernutzung gefördert werden? Soll eine Anlage betrieben werden, die zu Luftimmissionen führt?
Wassergefährdende Stoffe
Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe z.B. Kraftstoffe, Säuren, Heizöl, etc.) die geeignet sind Oberflächen- und Grundwasser zu verunreinigen. Sie können gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Diese Vorgänge müssen so gesichert sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen von uns kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Nach den Neuregelungen kommt je nach Art der Anlage aber auch ein Anzeigeverfahren in Frage.
Abwasserbeseitigung
Wenn Sie Regenwasser in den Untergrund oder in einen Graben einleiten wollen, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Fällt in Ihrem Betrieb gewerbliches Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen an, so ist für die Einleitung in den Kanal eine Genehmigung erforderlich. In vielen Fällen muss vor der Einleitung eine Abwasserbehandlung durchgeführt werden. Auch diese muss genehmigt werden. Die genannten Erlaubnisse und Genehmigungen können bei uns beantragt werden.
Grundwasserentnahme
Das Fördern von Grundwasser z.B. zur Brauchwassernutzung in Ihrem Betrieb, zur Herstellung von Lebensmitteln oder zum Freilegen einer Baugrube bedarf der Erlaubnis.
Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Betrieb bestimmter Anlagen kann zu Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüchen, Erschütterungen und anderen Belastungen für die Umwelt führen und dadurch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig machen.
Die genannten Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen können Sie bei uns beantragen. Oder haben Sie noch Fragen zu den genannten Gebieten die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen? Wenden Sie sich bitte an die für ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen, in den Merkblättern genannten Ansprechpartner.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellenemissionen sein. Am 19.08.2017 trat daher die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV.) in Kraft. Während Neuanlagen innerhalb eines Monats nach der ersten Befüllung mit Nutzwasser anzuzeigen sind, müssen alle Bestandsanlagen, d.h. die, die vor dem 19.08.2017 vorhanden waren, ab dem 19.07.2018 der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Nähere Informationen, z. B. hinsichtlich des Anzeigenumfangs entnehmen Sie bitte der beigefügten Verordnung.
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Formulare
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Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die vorgenannten Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
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