Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Hinweise für Brüggen
Je nach Art der Abwasserbeseitigung werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Diesbezüglich können Sie gerne im Vorfeld die zuständigen Mitarbeitenden kontaktieren. Diese informieren Sie gerne über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Der Anschluss an den öffentlichen Kanal ist im Bauantrag im amtlichen Lageplan mit einzuzeichnen. Ist noch kein Anschluss vorhanden, beantragen Sie ihn bitte schriftlich bei der Burggemeinde.
Abflusslose Gruben sind der Burggemeinde Brüggen anzuzeigen. Die Größe der Grube muss vorab mit der Gemeinde abgestimmt sein.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlage brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde beim Kreis Viersen.
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023