Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Hinweise für Kleve
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Nach dem Wasserrecht bedürfen alle Maßnahmen, die in irgendeiner Art und Weise ein Gewässer verändern oder beeinflussen können, sogenannte "Gewässerbenutzungen", einer Genehmigung oder Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde (hier: Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve).
Als Gewässer im Sinne des Gesetzes gelten hierbei nicht nur Gräben, Bäche oder Teiche, sondern auch das Grundwasser.
Im privaten Bereich sind unter anderem folgende Vorhaben genehmigungsbedürftig:
- Beseitigung von Niederschlagswasser (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Niederschlagswasserbeseitigung),
- Behandlung häuslicher Abwässer mittels Kleinkläranlagen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Kleinnkläranlagen),
- Bau von Brunnen zur Trinkwasserversorgung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Trinkwasserversorgung),
- Einbringen von Erdsonden zum Betrieb von Wärmepumpen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Wärmepumpe),
- Herstellung, Beseitigung oder Veränderung von Gewässern (z.B. Anlage eines Gartenteiches, Verrohrung eines Grabens für eine Grundstückszufahrt),
- Bau von Anlagen an Gewässern (z.B. Errichtung eines Zaunes an einem Graben),
- Grundwasserhaltung bei Baumaßnahmen.
Gewerbebetriebe haben darüber hinaus oft jedoch weitergehende Ansprüche, z.B.:
- Gewerbliche Abwasserbeseitigung, bzw. Abwasserbehandlung,
- Brauchwassergewinnung durch eigene Brunnen,
- Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung,
- Anlage von Eigenverbrauchertankstellen.
Für landwirtschaftiche Betriebe sind weitere Themen relevant, z.B.:
- Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen,
- Anlage von Eigenverbrauchertankstellen,
- Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Bodenschutz),
- Lagerung von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln,
- Verwertung von Klärschlämmen,
- Herstellung von Aufstellflächen für Topfpflanzen (siehe Merkblatt).
Einige Ausnahmefälle bedürfen jedoch der behördlichen Erlaubnis nicht. Vor einer Antragstellung wird daher empfohlen, bei der Unteren Wasserbehörde nachzufragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Unter Dokumente finden Sie zu den einzelnen Vorhaben noch genauere Informationen und Antragsformulare.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
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