Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Hinweise für Kleve

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Nach dem Wasserrecht bedürfen alle Maßnahmen, die in irgendeiner Art und Weise ein Gewässer verändern oder beeinflussen können, sogenannte "Gewässerbenutzungen", einer Genehmigung oder Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde (hier: Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve).

    Als Gewässer im Sinne des Gesetzes gelten hierbei nicht nur Gräben, Bäche oder Teiche, sondern auch das Grundwasser.

     

    Im privaten Bereich sind unter anderem folgende Vorhaben genehmigungsbedürftig:

    • Beseitigung von Niederschlagswasser (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Niederschlagswasserbeseitigung),
    • Behandlung häuslicher Abwässer mittels Kleinkläranlagen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Kleinnkläranlagen),
    • Bau von Brunnen zur Trinkwasserversorgung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Trinkwasserversorgung),
    • Einbringen von Erdsonden zum Betrieb von Wärmepumpen (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Wärmepumpe),
    • Herstellung, Beseitigung oder Veränderung von Gewässern (z.B. Anlage eines Gartenteiches, Verrohrung eines Grabens für eine Grundstückszufahrt),
    • Bau von Anlagen an Gewässern (z.B. Errichtung eines Zaunes an einem Graben),
    • Grundwasserhaltung bei Baumaßnahmen.

     

    Gewerbebetriebe haben darüber hinaus oft jedoch weitergehende Ansprüche, z.B.:

    • Gewerbliche Abwasserbeseitigung, bzw. Abwasserbehandlung,
    • Brauchwassergewinnung durch eigene Brunnen,
    • Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung,
    • Anlage von Eigenverbrauchertankstellen.

     

    Für landwirtschaftiche Betriebe sind weitere Themen relevant, z.B.:

    • Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen,
    • Anlage von Eigenverbrauchertankstellen,
    • Einbau von Recyclingmaterial zur Platzbefestigung (Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite Bodenschutz),
    • Lagerung von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln,
    • Verwertung von Klärschlämmen,
    • Herstellung von Aufstellflächen für Topfpflanzen (siehe Merkblatt).

     

    Einige Ausnahmefälle bedürfen jedoch der behördlichen Erlaubnis nicht. Vor einer Antragstellung wird daher empfohlen, bei der Unteren Wasserbehörde nachzufragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

    Unter Dokumente finden Sie zu den einzelnen Vorhaben noch genauere Informationen und Antragsformulare.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Die verschiedenen Erlaubnis-  oder  Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de