Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Reichen Beratung und ambulante Hilfen nicht aus, kann es sinnvoll sein, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder junge Mütter/Väter mit Kind für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen und dort besonders zu fördern.
Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Wird einem minderjährigen Kind Hilfe zur Erziehung, beispielsweise in Form von Heim- oder Vollzeitpflege gewährt, oder werden sogenannte Teilstationäre Maßnahmen durchgeführt, haben die Eltern zu den Kosten beizutragen.
Alle Beteiligten einschließlich des betreuten Kindes oder Jugendlichen sowie dessen Ehegatten oder Lebenspartner bei entsprechender Leistungsfähigkeit werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Ein solcher Kostenbeitrag wird mit einem Leistungsbescheid der Behörde erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
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