Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Bei einem Umzug innerhalb von Paderborn sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich nach Einzugsdatum umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich einer Anmeldung gleichzusetzen.

    Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82a80105c63ffe19b29f3c128883a59b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
    • Bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

    Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

     Die Formulare finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    • Ihren Arbeitgeber
    • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
    • Ihre Krankenkasse
    • Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
    • als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
    • Ihre Versicherungen
    • Ihre Telefongesellschaft
    • Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
    • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
    • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist

    Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

    Weitere Details finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de