Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bei einem Umzug innerhalb von Paderborn sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich nach Einzugsdatum umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich einer Anmeldung gleichzusetzen.
Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Die Formulare finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ihren Arbeitgeber
- ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
- Ihre Krankenkasse
- Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
- als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
- Ihre Versicherungen
- Ihre Telefongesellschaft
- Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Weitere Details finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn