Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Wenn Sie innerhalb von Rahden die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerservice der Stadt Rahden vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der Partner erledigt wird. Sie dann sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit oder nutzen Sie dafür den bereitgestellten Online-Dienst.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-220
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen; Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Rahden
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden