Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Wenn Sie innerhalb von Minden umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei uns ummelden. Hierzu Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Alternativ können Sie auch jemanden zur Ummeldung bevollmächtigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Bei persönlicher Vorsprache:
- alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die umgemeldet werden sollen
- Wohnungsgeberbestätigung
In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.
Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.
Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:
- ausgefüllte Ummeldung mit schriftlicher Vollmacht
- Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Bitte denken Sie daran, die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein, bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021