Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wenn Sie innerhalb von Minden umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei uns ummelden. Hierzu Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Alternativ können Sie auch jemanden zur Ummeldung bevollmächtigen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bei persönlicher Vorsprache:

    • alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die umgemeldet werden sollen
    • Wohnungsgeberbestätigung

    In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. 

    Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.

    Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:

    • ausgefüllte Ummeldung mit schriftlicher Vollmacht
    • Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bitte denken Sie daran, die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein, bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen.


    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de