Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Sie haben eine neue Wohnung in der Gemeinde Kalletal bezogen, sind innerhalb des Kalletals umgezogen oder ziehen ins Ausland?
Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Kalletal
Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden.
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.
Fristen
Hinweise für Kalletal
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Kalletal