Wohnsitz Änderung
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Wenn Sie innerhalb von Höxter die Wohnung wechseln, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck "Ummeldung bei der Meldebehörde".
Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache erhalten Sie eine Ummeldebestätigung und die Adresse in Ihrem Personalausweis wird geändert.
Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre
Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Für Personen für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben können hier die Anschriften im Kraftfahrzeugschein gleich mit geändert werden.
Formulare
Hinweise für Höxter
Ummeldeformular; Wohnungsgeberbestätigung
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Höxter
Ummeldefrist nach Umzug innerhalb von 2 Wochen.
Kosten
Hinweise für Höxter
Gebühren fallen bei fristgerechter Ummeldung nicht an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Höxter
Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel !
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Höxter