Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Für die Ummeldung innerhalb Ihrer Kommune müssen Sie noch persönlich ins Bürgerbüro kommen. Vor Ort wird unter anderem die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    Hinweise
    • Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer Kommune ummelden.
    • Beachten Sie die Rubrik "Unterlagen", damit Sie für Ihren Termin alles dabei haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d22631d79ac43c5790ba5540e988cc0e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit
    • Ausweispapiere aller Personen die in die neue Wohnung/Haus ziehen (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass),
    • eine Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen bekommen Sie diese von Ihrem Vermieter, siehe Downloads),
    • das Familienstammbuch, bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
    • Vollmacht jeder volljährigen Person, die nicht bei der Ummeldung dabei ist und
    • bei minderjährigen Kindern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der rechten Seite.

     

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Anmeldung, Abmeldung 
    • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
    Mitwirkung des Wohnungsgebers 
    • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
    Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Hauptwohung und Mitwirkungspflichten 
    • §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
    Datenspeicherung Meldedaten
    • § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    • Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug in Ihrer Kommune ummelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    • Fahrzeugummeldungen und Änderungen der KFZ-Scheine erfolgen beim Straßenverkehramt Kirchlengern, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de