Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes die Wohnung (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) wechseln, müssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitglieds, das die Ausweise aller vorlegt.
KfZ-Scheine können bei Umzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.
Bitte vereinbaren Sie über die Online-Terminvergabe einen Termin in der Bürgerberatung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford