Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Zur Ummeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass, und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben mit.
Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, kann die Anschrift duch das Bürgerbüro gleich mit geändert werden. KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.
Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Bünde
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bünde