Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Zur Ummeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass, und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben mit.

    Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, kann die Anschrift duch das Bürgerbüro gleich mit geändert werden. KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.

    Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1f12173c770a3ad0d8f6dc8cd8e51394

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

    Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de