Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sie ziehen innerhalb von Gütersloh um?
Auch wenn Sie innerhalb von Gütersloh eine neue Wohnung beziehen und die bisherige Wohnung aufgeben (umziehen), müssen Sie dies im Bürgerbüro innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Für die Ummeldung (Anmeldung der neuen Wohnung) benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis und / oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vordruck "Anmeldung einer Wohnung" ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie ihn jedoch ausfüllen wollen erhalten Sie ihn kostenlos im Bürgerbüro oder als Formular-Download - s.u.
- Fall Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressänderung
- bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)
Die Anmeldung ist von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen beauftragten Person mit den angeführten Unterlagen im Bürgerbüro vorzunehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh