Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sind Sie innerhalb von Bielefeld umgezogen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in einer der Bürgerberatungen anmelden.
Dies gilt sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung.
Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Im Voraus wird daher keine Ummeldebestätigung ausgestellt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Bei persönlicher Vorsprache:
- alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die umgemeldet werden sollen
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:
- sofern nicht beide Elternteile mitziehen eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenprüfung). Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.
Bei Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine Änderung der Anschrift durch die Bürgerberatung ist jedoch nur möglich, sofern das Fahrzeugpapier den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung enthält.
Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Die Ummeldung von Personen ist kostenlos.
10,80 Euro für die evtl. Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein.
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld