Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Ummeldung Ihres Wohnsitzes
Personen, die innerhalb des Stadtgebietes in eine andere Wohnung ziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Ummeldung vorzunehmen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können gemeinsam umgemeldet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- ab 01.11.2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird
- Personalausweis
- Bei mehreren Familienangehörigen die Personalausweise aller Personen, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze (Anmeldeformular gilt auch für Ummeldungen; siehe Formulare & Informationen). Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen.
- Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein Elternteil mit dem Kind aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht.
- Anmeldung der Haupt- bzw. Nebenwohnung
Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor. - Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor. - Wohnungsgeberbestätigung
Legen Sie bitte das ausgefüllte Formular in einem der Bürgerbüros vor.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
keine Gebühr
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021