Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Im Rahmen des deutschen Bundesmeldegesetzes ist jede*r Einwohner*in verpflichtet, die Änderung seines*ihres Wohnsitzes anzuzeigen.

    Sie können Ihren Wohnsitz online an-, um- oder abmelden. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea629c5fb63d4a1c2453d8b07107bf6d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-513

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Folgende Unterlagen müssen Sie vorliegen haben, um den digitalen Meldeprozess durchführen zu können. Sollten Sie keinen Scanner besitzen, empfehlen wir die Dienstleistung mit einem Smartphone (oder einem anderen Gerät mit Kamera) in Anspruch zu nehmen, da Sie die notwendigen Dokument dann fotografieren können.

    Anmeldung / Ummeldung

    1. Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    2. Ihre gültige Ausweisdokumente oder Geburtsurkunden aller weiteren Personen, die Sie aus Ihrem Haushalt an- oder ummelden wollen
    3. Wohnungsgeberbestätigung*


    Abmeldung

    1. Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    2. Ihre gültige Ausweisdokumente oder Geburtsurkunden aller weiteren Personen, die Sie aus Ihrem Haushalt abmelden wollen


    *Hinweise zur Wohnungsgeberbestätigung
    Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

    Einen Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de