Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Anmeldung, Ummeldung
Wer eine neue Wohnung in Hückelhoven bezieht, hat sich bei der Meldebehörde (Stadtbüro) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb von Hückelhoven als auch bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
Zur Meldung ist verpflichtet, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Für die Anmeldung einer Familie ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Die melderechtliche An-, Ab- oder Ummeldung muss vor Ort im Stadtbüro erfolgen. Der Online-Vorgang dient lediglich zur allgemeinen Kontaktaufnahme!
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Für Personen, die keinen der o.a. Ausweisdokumente besitzen, ist eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Die Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Vermieter, Wohnungsverwaltung).
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung in Hückelhoven auszieht, hat sich grundsätzlich nicht abzumelden, es sei denn, es wird eine Wohnung im Ausland bzw. keine neue Wohnung im Inland bezogen.
In diesem Fall ist der Wegzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher der Meldebehörde (Stadtbüro) zu melden
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Bestätigung des Auszugs durch den Wohnungsgeber.
Gebühren
An- oder Abmeldungen sind gebührenfrei.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021