Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ( online oder telefonisch)

    Bitte beachten Sie:

    • Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
    • Den Mietvertrag bitte nicht vorlegen! Es wird nur die Wohnungsgeberbestätigung benötigt und akzeptiert!

     

     

    Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens um, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

    Eine Abmeldung der alten Wohnung in Geilenkirchen entfällt, da dies im Rahmen Ihrer Ummeldung erfolgt.

    Sollten Sie jedoch die alte Wohnung als Nebenwohnung behalten wollen, so teilen Sie dies bei Ihrer Ummeldung bitte mit.

     

    Bei der Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:

    Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Die sorgeberechtigte Person, mit der das Kind umzieht, hat die Ummeldung persönlich vorzunehmen.

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten ummelden.

    Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

     

    Ausnahmen von der Meldepflicht:

    • Sind Sie aktuell in Geilenkirchen gemeldet und beziehen für einen Zeitraum, nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung innerhalb oder außerhalb Geilenkirchens, müssen Sie sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für eine Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    • Ziehen Sie für einige Zeit in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen in Geilenkirchen dient, und möchten Sie Ihre aktuelle Wohnung beibehalten, müssen Sie sich nicht anmelden. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c7f0daf292b389729b79853210d368ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    aller meldepflichtigen Personen

    • Personalausweis                   - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich -
    • anderer amtlicher Lichtbildausweis
    • ausländischer Reisepass und/oder IDCard
    • Wohnungsgeberbestätigung  - beziehen Sie Eigentum, müssen Sie sich diese selbst ausfüllen
    • Ummeldeformular                - falls Sie nicht persönlich vorsprechen

    Bitte beachten Sie:

    In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich erfolgte Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bestätigungen, mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum, können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbestätigung anerkannt werden.

     

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprechen Sie persönlich vor und nicht durch eine bevollmächtigte Person, benötigen Sie kein Ummeldeformular. Die Ummeldung erfolgt elektronisch in der Meldebehörde.

    Der Antrag auf Änderung des KFZ-Scheins ist von der Person auszufüllen und zu unterschreiben, auf die das KFZ zugelassen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de