Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, ab- oder umzumelden.
Meldepflichtig sind:
- alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.
Nicht meldepflichtig sind:
- Personen bis 16 Jahren; hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
- Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als zwei Monate eine Wohnung innerhalb Dürens beziehen
- Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten
Downloadbereich
- Wohnungsgeberbestätigung
- Info Datenschutz-Grundverordnung
- Einverständniserklärung bei Umzug von Minderjährigen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
- Personalausweis und evtl. Reisepass (bei Kindern: Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Wohnungsgeberbestätigung (s. Download "Wohnungsgeberbestätigung")
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Monschau
Für diese Dienstleistung fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Monschau