Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.

    Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, ab- oder umzumelden.

    Meldepflichtig sind:

    • alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.

    Nicht meldepflichtig sind:

    • Personen bis 16 Jahren; hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
    • Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als zwei Monate eine Wohnung innerhalb Dürens beziehen
    • Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten

     

    Downloadbereich

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Info Datenschutz-Grundverordnung
    • Einverständniserklärung bei Umzug von Minderjährigen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_48d363f64cc6ee3369546300887af6e1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Zur Anmeldung sind mitzubringen:

    • Personalausweis und evtl. Reisepass (bei Kindern: Kinderreisepass)
    • Geburtsurkunde oder Stammbuch
    • Wohnungsgeberbestätigung (s. Download "Wohnungsgeberbestätigung")

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Für diese Dienstleistung fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de