Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
- bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
- bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).
Für ausländische Staatsangehörige:
- ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Alsdorf
Ummeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.
Für Grundstücksbesitzer:Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf