Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4ec4e81e4ad319f7cbbc5e266d253b5f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Benötigt werden:

    • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
    • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
    • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
    • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
    • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
    • bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
    • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

    Für ausländische Staatsangehörige:

    •  ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Ummeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.

    Für Grundstücksbesitzer:
    Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de