Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?
Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.
Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.
Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Die Verpflichtung zur Ummeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig ummelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Ummeldung alleine vornehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Alsdorf
Meldefrist: Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alsdorf
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet!
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021