Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?
Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.
Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.
Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
- ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens:
Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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