Wohnsitz Änderung

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

     

    Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?

    Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.

    Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.

    Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0ab6952468fe51a6dd321efbf10b3290

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein



    Änderung der Fahrzeugpapiere bei
    Namensänderung

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief



    Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
    • Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
    • ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen. 

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens: 

    Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de