Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns ummelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir - Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug
In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, ihnen di - Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ. - Reisepass
falls Sie keinen Personalausweis besitzen. - Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
- Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen. - Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den V
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.
Zahlungsmittel
Informationen zu unseren Zahlungsmitteln
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021