Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

    Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.

    Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. 

    Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5bc3847789e3f48476043cf77809b869

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Sie benötigen hierzu grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung.

    Wenn Sie neu nach Dormagen ziehen, sollten darüber hinaus das Stammbuch bzw. etwaige Heirats- und Geburtsurkunden mitgebracht werden.

    Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

    Bei der An- und Ummeldung von meldepflichtigen Personen durch eine dritte Person, werden noch weitere Unterlagen benötigt wie z.B. eine schriftliche Vollmacht, der bereits ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen des/der Meldepflichtigen sowie Ausweisdokumente beider Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Name Typ Kosten Anmeldung / Ummeldung Wohnsitz $kosten.typ kostenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de