Hauptwohnung ändern lassen
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Eine Ummeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen. Jeder Vermieter ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, welche Sie bei der Ummeldung vorlegen müssen.
Als Vermieter gelten sowohl der Eigentümer einer Wohnung, als auch eine beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet.
Eine Ummeldung für einen Wohnsitzwechsel innerhalb von Heiligenhaus kann nur persönlich erfolgen.
Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, Ihre Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Pro Person Personalausweis und ggf. Reisepass und ggf. pro Kind Kinderreisepass / Geburtsurkunde
- Bei Ausländern Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Heiligenhaus
Gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus