Ummeldung
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Ummeldungen für ein Datum in der Zukunft sind nicht möglich. Ab dem tatsächlichem Einzugsdatum in die neue Wohnung gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen für die Ummeldung.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist nur vom Wohnungsgeber komplett auszufüllen. Bescheinigungen, auf denen gesetzlich erforderliche Angaben fehlen oder die von mehreren Personen ausgefüllt worden sind, werden nicht anerkannt.
Im Falle einer Ummeldung auf Eigentum kann die Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt werden. Eventuell sind Unterlagen zum Eigentümerwechsel beizubringen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Kleve
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021