Wohnsitz Änderung

    Ummeldung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Ummeldungen für ein Datum in der Zukunft sind nicht möglich. Ab dem tatsächlichem Einzugsdatum in die neue Wohnung gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen für die Ummeldung.

    Die Wohnungsgeberbescheinigung ist nur vom Wohnungsgeber komplett auszufüllen. Bescheinigungen, auf denen gesetzlich erforderliche Angaben fehlen oder die von mehreren Personen ausgefüllt worden sind, werden nicht anerkannt.

    Im Falle einer Ummeldung auf Eigentum kann die Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt werden. Eventuell sind Unterlagen zum Eigentümerwechsel beizubringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36386904b2ba2dc05ac1ba14417eb57a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ummeldung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), Wohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de