An-, Ab- und Ummeldung
Beschreibung
Hinweise für Issum
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Mit Einführung des BMG zum 01.11.2015 gab es ein paar Änderungen:
- Eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) im Inland ist erst nach 6 Monaten meldepflichtig
- Saisonarbeiter mit Wohnsitz im Ausland werden erst nach 3 Monaten meldepflichtig
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss künftig am Hauptwohnsitz erfolgen
- Der Wohnungsgeber hat gemäß § 19 Absatz 1 BMG den Einzug und im Falle einer Abmeldung einer Nebenwohnung oder Wegzug ins Ausland auch den Auszug zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Hier ist das Einzugsdatum einzutragen, nicht das Datum des Mietvertrages!
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Bitte bringen Sie auch hier Ihre Ausweispapiere mit.
Sollten Sie zur An-, Ab- oder Ummeldung Fragen haben, können Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros weitere Auskünfte erteilen.
Die An-, Ab- und Ummeldungen sind kostenlos. Für An-, Ab- und Ummeldungen von weiteren Personen sind gegebenenfalls Vollmachten vorzulegen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Issum
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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