Ummeldung in eine Wohnung
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt 003.1
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Die Übersendung der Unterlagen (per Post, per E-Mail oder per Fax) ist nicht möglich.
- Personalausweis zur Anschriftenänderung
- Reisepass/Heimatpass
- Falls vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel (nur in Verbindung mit einem Heimatpass)
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- ggf. KFZ-Schein
Ummeldung durch Bevollmächtigten
- Vollmacht mit ausgefülltem Meldeschein (nicht für minderjährige Kinder)
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument(e) der umzumeldenden Person(en)
Eine Ummeldung kann ab 16 Jahren selbständig vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht nicht akzeptiert werden!
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen und
- Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§ 17 Abs. 1 + 3, § 19 Abs., § 23, § 54 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- Es fallen für eine Ummeldung keine Gebühren an.
- Ein verspätete Ummeldung kann mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.
- Änderung des KFZ-Scheins: 10,20 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021