Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Ummeldung in eine Wohnung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d68c35655f4b3f689988061d2a409032

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt 003.1

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-7575

    Fax: 0202 563-8000

    E-Mail: ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Die Übersendung der Unterlagen (per Post, per E-Mail oder per Fax) ist nicht möglich.

    • Personalausweis zur Anschriftenänderung
    • Reisepass/Heimatpass
    • Falls vorhanden: elektronischer Aufenthaltstitel (nur in Verbindung mit einem Heimatpass)
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
    • ggf. KFZ-Schein


    Ummeldung durch Bevollmächtigten

    • Vollmacht mit ausgefülltem Meldeschein (nicht für minderjährige Kinder)
    • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • Ausweisdokument(e) der umzumeldenden Person(en)

    Eine Ummeldung kann ab 16 Jahren selbständig vorgenommen werden.

    Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht nicht akzeptiert werden!

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    § 17 Abs. 1 + 3, § 19 Abs., § 23, § 54 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • Es fallen für eine Ummeldung keine Gebühren an.
    • Ein verspätete Ummeldung kann mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.
    • Änderung des KFZ-Scheins: 10,20 €

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de