Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Hauptwohnung ändern lassen

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Zur Ummeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Dabei müssen die Ausweisdokumente wie zum Beispiel die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

    Das Ausfüllen eines Meldevordruckes ist nicht mehr erforderlich. Sie können die notwendigen Angaben direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen, die dann sofort in das Melderegister eingegeben werden. Ein Exemplar der ausgedruckten Ummeldung wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

    Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie unter "Downloads" herunterladen.

    Gebühren fallen bei einer fristgerechten Ummeldung nicht an.

    Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

    Weitere Informationen zur Ummeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte den Merkblatt.

    Als Service ändern wir bei der Ummeldung in den Bürgerämtern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) auf die neue Adresse, sofern der TÜV noch gültig ist und es sich nicht um ein Firmenfahrzeug handelt. Bringen Sie hierzu bitte die zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Die Gebühr hierfür beträgt 11,10 Euro.

    Besonderheiten bei Kindern unter 16:

    Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

    Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht hier ein Muster zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f63c3caca3d9b9427149050ca948ae7b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833287

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833248

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833278

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833278

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833248

    E-Mail: buergeramt@essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833287

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    · Ausweisdokumente

    · Wohnungsgeberbestätigung

    · Gegebenenfalls Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 17 Abs. I Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Sofort

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de