Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Physiotherapeutin oder Physiotherapeut “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r)Bademeisterin / Bademeister Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung
Online-Dienste
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Straf- und berufsrechtliche Erklärung
- Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen.
- Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen
Formulare
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 paragraph 1 Masseur and Physiotherapist Act
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Weitere Informationen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 05.04.2023