Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Physiotherapeutin oder Physiotherapeut “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die Tätigkeit als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ bzw. „Physiotherapeutin“ führen und in dem Beruf arbeiten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gesundheitsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750
Fax: +49 5231 63011-9652
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
FFolgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches bestätigt, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben,
Führungszeugnis, Belegart OE. Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens scholdig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht hochgeladen, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden),
Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist auf Antrag zu erteilen, sofern die antragstellende Person
die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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EUR 60,00
soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich EUR 80,00
Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 05.04.2023
Stichwörter
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