Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Physiotherapeut/in
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Physiotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Physiotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
Formulare
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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60,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 05.04.2023
Stichwörter
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