Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage? Sie erwägen einen Schwangerschaftsabbruch? Wir beraten Sie über gesetzliche Ansprüche und beantragen mit Ihnen wirtschaftliche Hilfe (insbesondere Hilfe der Bundesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"). Wir beraten gem. § 218 StGB und stellen gegebenenfalls die Beratungsbescheinigung aus. Wir informieren über Methoden der Empfängnisverhütung und Familienplanung. Die Beratungen sind vertraulich und auf Wunsch, auch anonym. Sie können die Gespräche selbstverständlich mit Ihrem Partner oder einer Person Ihres Vertrauens führen. Eine telefonische Terminvereinbarung wird unbedingt empfohlen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, ärztlichen, juristischen und psychologischen Kontakt zu vermitteln. Ein Kontakt kann auch zu Selbsthilfegruppen hergestellt werden.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beratung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auch unter: https://www.bzga.de/programme-und-aktivitaeten/sexualaufklaerung-und-familienplanung/ http://www.familienplanung.de/kinderwunsch http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis