Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Wer eine selbstständige Tätigkeit mit einer festen Betriebsstätte beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z. B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in dem Ort, wo sich die Betriebsstätte befindet.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Personalausweis oder Paß (mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt) oder
      Bei Nutzung des Onlinedienstes über das Wirtschaftsserviceportal: Personalausweis mit Onlinefunktion (eID)
    • Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
    • In bestimmten Fällen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Handwerkskarte, Gaststättenkonzession) erforderlich
    • In einigen Fällen, sog. überwachungspflichtige Gewerbe (z. B. Gebrauchtwagenhandel, Detekteien, Auskunfteien, Partnervermittlungen) ist ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug gleichzeitig mit der Anmeldung zu beantragen
    • Bei Meldungen von Personengesellschaften (z. B. GbR oHG) sind alle Gesellschafter meldepflichtig
      Bei bestimmten Rechtsformen (z. B. GmbH, KG, GmbH&Co. KG, oHG) ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichts erforderlich
    • Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de