Gewerbe
Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wer eine selbstständige Tätigkeit mit einer festen Betriebsstätte beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z. B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in dem Ort, wo sich die Betriebsstätte befindet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Personalausweis oder Paß (mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt) oder
Bei Nutzung des Onlinedienstes über das Wirtschaftsserviceportal: Personalausweis mit Onlinefunktion (eID) - Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
- In bestimmten Fällen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Handwerkskarte, Gaststättenkonzession) erforderlich
- In einigen Fällen, sog. überwachungspflichtige Gewerbe (z. B. Gebrauchtwagenhandel, Detekteien, Auskunfteien, Partnervermittlungen) ist ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug gleichzeitig mit der Anmeldung zu beantragen
- Bei Meldungen von Personengesellschaften (z. B. GbR oHG) sind alle Gesellschafter meldepflichtig
Bei bestimmten Rechtsformen (z. B. GmbH, KG, GmbH&Co. KG, oHG) ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichts erforderlich - Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Kamen