Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig und generell erlaubt ist. Sie die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung der eigenen Wohnung, Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigenem Haus). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachergewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- gewerblicher Güterverkehr
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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