Gewerbe
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Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Die Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung ist persönlich beim Ordnungsamt vorzunehmen oder online über das Wirtschaftsportal des Landes
Weitere Formulare bezüglich der Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung finden Sie unter Downloads oder nutzen Sie den hinterlegten Assistenten.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Hövelhof