Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist. 

    Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.

    Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_87eb072f09f033be0e9eef2aaa331e57

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal

    Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:

    • Personalausweis oder Pass

     

    Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:

    • die für eine selbstständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung

     

    Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen: 

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/Personalausweise
    • Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co. KG zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt

     

    Bei ausländischen juristischen Personen:

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/Personalausweise 
    • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaats und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache

     

    Bei Handwerksbetrieben:

    • Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer 

     

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: 

    • Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamts (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer) 
    • Erlaubnis des Straßenverkehrsamts (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen) 
    • Erlaubnis des Gesundheitsamts (z. B. für Apotheken)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kalletal

    Gewerbean- oder ummeldung:

    a) Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro

    b) Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro

    c) Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen: 13 Euro

    d) Für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung: 15 Euro

    Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch
    einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.

    Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kalletal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de