Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist. 

    Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.

    Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.

    Bei Namensänderungen ist eine Gewerbeummeldung zwingend erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_24df101689e9ba49dfd2ba158f61f768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Fax oder Post müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.


    Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:

    • Personalausweis oder Pass

     

    Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:

    • die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung

     

    Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen: 

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
    • Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.

     

    Bei ausländischen juristischen Personen:

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise 
    • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache

     

    Bei Handwerksbetrieben:

    • Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer 

     

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: 

    • Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer) 
    • Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen) 
    • Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Anzeige der Gewerbemeldung - § 14 Gewerbeordnung

    Gebühren - gem. Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (GV.NRW. S. 262) in der zur Zeit geltenden Fassung

     

    Bezeichnung der Tätigkeit - Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

    • das zuständige Finanzamt
    • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
    • die jeweilige Berufsgenossenschaft
    • das staatliche Amt für Arbeitsschutz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Soll ein Vertreter die Meldung vornehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

    Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeine Formulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art etc. reichen nicht aus. (s. Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Barntrup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de