Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

    Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.

    Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

    Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der

    • Handwerkskammer

    oder

    • Industrie- und Handelskammer.


    Weitere Informationen finden Sie unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31aee6e47cb54dc45fa164d633292b30

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Gewerbeanmeldungen...

    für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26,00 €

    für juristische Personen, auch wenn sie Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €

    für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

    Gewerbeummeldung: 26,00 €

    Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

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