Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der
- Handwerkskammer
oder
- Industrie- und Handelskammer.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de.
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Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hörstel
Gewerbeanmeldungen...
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26,00 €
für juristische Personen, auch wenn sie Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
Gewerbeummeldung: 26,00 €
Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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